Als Wahlärztin ist eine direkte Abrechnung mit der e-card (Krankenkasse) nicht möglich. Die Verrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten in der Ordination und die erbrachten Leistungen werden auf einer Honorarnote angeführt.
Je nach Krankenkasse werden in der Regel 80% jener Kosten, die bei derselben Behandlung durch einen Vertragsarzt (Kassenarzt) entstanden wären, übernommen. Um eine Kostenerstattung zu erhalten, senden Sie diese Honorarnote unter Angabe Ihrer Bankdaten an Ihre Krankenkasse.
Sollten Sie eine Privatversicherung (Zusatzversicherung) für ambulante Leistungen abgeschlossen haben, wird - je nach Versicherungsvertrag - von der Privatversicherung der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder auch das gesamte Privathonorar refundiert.
Ich informiere Sie gerne über vorraussichtliche Kosten, welche im Rahmen der Behandlung auf Sie zukommen werden.
Überweisungen (z.B. MR, CT, Röntgen etc.), Verordnungen (z.B. Heilbehelfe wie Einlagen, Schienen, etc.) und Rezepte werden wie von einem Vertragsarzt (Kassenarzt) von mir ausgestellt und können sofort eingelöst werden.